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Dringlicher Appell der Verbände der Kreativindustrie an den Bundesrat

23.03.2020 09:57

Auf Initiative der Swiss Design Association, des formforum und der Swiss Game Developers Association SGDA haben 13 Verbände aus der Kreativindustrie einen gemeinsamen Appell an die Corona Taskforce des Bundesrates gerichtet. Auch der ADC Switzerland hat unterschrieben.

Das Ziel dieses dringlichen Appells ist es, gemeinsam auf die Notlage und Bedürfnisse der Schweizer Kreativwirtschaft Aufmerksam zu machen, die zu einem grossen Teil aus Kleinstunternehmen besteht, die weitgehend ausgeschlossen sind von den vom Bund bereitgestellten Notfallmassnahmen. 

Darin stellen wir vier zentrale Forderungen, um die kurz- bis langfristigen negativen Folgen der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) vom 13. März 2020 auf die Schweizer Kreativwirtschaft zu mildern:

  1. Kurzarbeit für Kleinst- und Kleinunternehmen in der Kreativwirtschaft soll auf arbeitgeberähnliche Personen erweitert werden, insofern diese die obligatorischen ALV-Beiträge entrichtet haben.
  2. Die Vergabe von Liquiditätskrediten soll erleichtert werden.
  3. Forschungsprojekte sollen weitergeführt und die Auszahlungen innerhalb von Wochen gewährleistet werden.
  4. Ein Notfallfonds (Emergo) für die Kreativindustrie soll geschaffen werden. 

1. Kurzarbeit 
Kurzarbeit soll erleichtert beantragt werden können. Derzeit sind verschiedene Formulierungen in der gegenwärtigen Gesetzgebung für die Struktur der Kleinst- und Kleinunternehmen nachteilig. So sind eine Grosszahl der Unternehmungen inhabergeführt, d.h. Inhaberinnen und Inhaber sind von der Kurzarbeit ausgeschlossen. Wir fordern, dass in der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) folgender Zusatz aufgenommen wird:

Führt ein inhabergeführtes Unternehmen in der Kreativwirtschaft Kurzarbeit ein, können Gesellschafter (als finanziell am Betrieb Beteiligte oder als Mitglied eines obersten betrieblichen Entscheidungsgremiums) sowie ihre mitarbeitenden Ehegatten*innen oder ihre mitarbeitenden eingetragenen Partner*innen – sofern sie obligatorische ALV-Beiträge entrichtet haben – ebenfalls Anspruch auf Entschädigung anmelden.

2. Liquidität 
Durch den Wegfall oder die Verschiebung von Aufträgen und Projekten aufgrund der derzeitigen Krise, sind Kreativ-Unternehmen dringendst auf Liquiditätsunterstützung angewiesen. Andernfalls droht während der Krise das irreversible Auseinanderfallen der Kreativwirtschaft sowie nach der Krise die nachhaltige Zerstörung der internationalen Konkurrenzfähigkeit. Deshalb ist die Verordnung zur Liquiditätsunterstützung mit folgendem Passus zu ergänzen:

Unternehmen in der Kreativwirtschaft sollen zur Existenzsicherung Finanzhilfen und weiter zinslose Darlehen mit einer Rückzahlungsfrist von 10 Jahren erhalten, um den Betrieb und die Lohnfortzahlung von Angestellten bei Verschiebung von Auftragseingängen wegen des Coronavirus zu gewährleisten.

3. Forschungsprojekte ununterbrochen weiterführen 
Weiter müssen beantragte und laufende nationale und internationale Forschungsprojekte wie beispielsweise Innosuisse und Horizon 2020 unkompliziert weitergeführt werden, auch wenn Projektpartner durch die Krise des Coronavirus ausfallen oder pausieren. Zahlungen und Raten sollen ausbezahlt werden, auch wenn sie an neu nicht mehr erreichbare Meilensteine gebunden sind. Zudem soll den Projektpartnern mit den höchsten Liquiditätsbedürfnissen Priorität gegeben werden in der Arbeits- und Ratenzuweisung.

4. Schaffung eines Notfallfonds (Emergo) für die Kreativindustrie 
Die geplante Bereitstellung von CHF 10 Mrd. Soforthilfe ist für die Kreativwirtschaft nur bedingt zielführend, da viele unserer Mitglieder und KMU keinen Zugang zu diesem Kapital, insbesondere zur Beantragung von Kurzarbeit, haben werden.

Durch die Corona-Krise stehen in der Kreativwirtschaft nicht Zehntausende, sondern Hunderttausende von Arbeitsplätzen auf dem Spiel. Durch die sensiblen Strukturen dieser Arbeitsplätze – jeder 4. in der Kreativwirtschaft ist selbständig erwerbend und hat als Einzelfirma keinen Zugang zu Kurzarbeit – besteht die akute Gefahr, über Jahre hinaus einen ganzen Wirtschaftszweig zu zerstören. Die Kreativwirtschaft spielt für die Innovationsfähigkeit der Schweiz eine zentrale Rolle. Dieser Verlust wird unserem Land nachhaltigen Schaden zufügen.

Wir fordern, dass die Nationalbank den Kantonalbanken Darlehen über den zu schaffenden EMERGO-Notfallfond gewährt, um für bis zu 150’000 KMU-Unternehmen aus der Kreativwirtschaft Liquiditätsreserven von bis zu CHF 50’000 pro Arbeitsplatz gewähren zu können. Die Kurzfristigkeit bei der Auszahlung ist notwendig, um Lohnfortzahlungen in den kommenden Monaten zu gewährleisten.

Dadurch haben viele Kleinst- und Kleinunternehmen die nötige Liquidität und erhalten so die Möglichkeit, die Krise zu überwinden. Die Abwicklung soll über die Kantonalbanken erfolgen. Die Darlehen sind zinslos und rückzahlbar auf 10 Jahre zu gewähren.
 

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